Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordinator (SiGeKo)

SiGeKo auf einen Blick

Auf Baustellen, auf denen mehrere Unternehmen tätig sind, ist die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordinators (SiGeKo) verpflichtend. Ziel ist es, gegenseitige Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Abläufe zu koordinieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.


Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeitenden übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe für Sie – von der Planung bis zur Ausführung. Bereits in der Planungsphase erarbeiten wir einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, stimmen Schutzmaßnahmen gewerkeübergreifend ab und berücksichtigen spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, etwa Wartung oder Instandhaltung. Während der Bauausführung koordinieren wir die beteiligten Firmen, begleiten Baubesprechungen und führen regelmäßige Begehungen durch, um die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen sicherzustellen.

SiGe-Plan

Planungs- und
Ausführungsphasen
Unterweisung

Baustellen­einrichtung

Unterstützung
Kontrolle

Vergabe­unterlagen

Leistungen für
Sicherheit und
Gesundheit

Vorankündigung

Erstellung
Anpassung
Veröffentlichung

SiGeKo

BaustellV
RAB 30

Begehung

Überwachung vor Ort
und Dokumentation

Terminplanung

Ausführungszeiten
Sicherheits- und
Gesundheitsrisiken

Beurteilen Überwachen

Wechselwirkung zwischen
Baustelle und betrieblichen
Tätigkeiten Arbeitsverfahren
Arbeitsverfahren

Unterlage | spätere Arbeiten

Inspektion bzw. Wartung
Instandsetzung
Erneuerung

Die Qualifikation unserer SiGeKos

Unsere Koordinatoren sind gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ausgebildet. Sie verfügen über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie spezifische Koordinatorenkenntnisse. Damit stellen wir sicher, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination fachgerecht und rechtskonform durchgeführt wird.

FAQs zum SiGeKo

Ein SiGeKo ist verpflichtend, sobald mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind – egal ob gleichzeitig oder nacheinander. Grundlage ist die Baustellenverordnung (§ 3 BaustellV).

Die Verantwortung liegt beim Bauherrn. Er kann die Aufgabe selbst übernehmen, wenn er die Qualifikation besitzt – oder er beauftragt ein Ingenieurbüro wie STB damit.

Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), koordiniert Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen den beteiligten Firmen, organisiert Baubesprechungen und führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch.

Ein SiGeKo sorgt dafür, dass Gefahren frühzeitig erkannt und Maßnahmen rechtzeitig abgestimmt werden. Das reduziert Unfallrisiken erheblich und trägt zu einem reibungslosen Bauablauf bei.

Referenzen

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